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Freitag, 19. April 2024   
Imperativ Futur (Imperativ II)

Imperativ Futur (Imperativ II)


Der Imperativ Futur (auch Imperativ II genannt) richtet sich an die 2. oder 3. Person Singular oder Plural.
Die Ausführung wird nicht sofort, sondern meistens für einen späteren Zeitraum oder für immer erwartet. So tritt dieser Imperativ besonders bei Gesetzen und Vorschriften weltlicher und sakraler Art auf, die eine allgemeine Gültigkeit besitzen.

Bildung:
Der Imperativ Futur wird mit dem Präsensstamm gebildet. Man hängt einfach hinten an den Stamm:
- to in der 2. und 3. Person Singular
- tote in der 2. Person Plural
- (u)nto in der 3. Person Plural


lauda to           du sollst loben
lauda tote        ihr sollt loben
lauda nto          sie sollen loben

Des weiteren:

mone to
mone tote
mone nto

audi to
audi tote
audi unto

cap i to   (!)
cap i tote
cap i unto

reg i to
reg i tote
reg i unto

By the way, die Formen von esse:
esto
estote
sunto


Beispiele:

Si in ius vocat, ito! - Wenn einer zu Gericht gerufen wird, soll er gehen. (Aus dem Zwölftafelgesetz)
Praeceptum supremum caritas esto! – Die höchste/oberste Vorschrift soll die Nächstenliebe sein!
Memento mori! – Bedenke, dass du sterblich bist! (eigtl.: Du sollst bedenken, dass du sterblich bist!)