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Dienstag, 19. März 2024   
Vorbemerkungen zur Satzlehre

Satzlehre
Vorbemerkungen

Der einfache Satz besteht, wie wir ja alle wissen aus zwei Teilen: dem Satzgegenstand (Subjekt1)) und der Satzaussage (Prädikat1)).

Der erweiterte Satz entsteht durch Hinzufügung näherer Bestimmungen.

  1. Erweiterungen des Prädikats (und aller Verbalformen) sind:
         I. Ergänzungen: Objekte2)
       
      Objekte sind:
              1. Nomina3) im Akkusativ: Akkusativobjekte (nähere Objekte)
              2. Nomina im Dativ: Dativobjekte (entferntere Objekte)
              3. Nomina im Genitiv: Genitivobjekte (entferntere Objekte)
              4. Nomina mit Präpositionen: präpositionale Objekte
         II. Umstandbestimmungen: Adverbiale Bestimmungen.  
             Sie bezeichnen Ort, Zeit, Grund, Zweck, Art und Weise und andere Bestimmungen des Prädikats.

  2. Erweiterungen des Subjekts (und aller Nomen) sind:
         Beifügungen: Attribute2)
    Attribute sind:
         I. Adjektive
         II. Nomina und zwar:
              1. Nomina im gleichen Kasus (Beisätze: Appositionen)
              2. Nomina im Genitiv
              3. Nomina mit Präposition
              4. Im Lateinischen auch: Nomina im Ablativ

  3. Adjektive können erweitert werden durch:
              1. Objekte
              2. adverbiale Bestimmungen

  4. Adverbien können durch Adverbien erweitert werden. (!)

1) subiectum (subicere)= das Zugrundegelegte; praedicatum (praedicare) = das Ausgesagte
2) obiectum (obicere=entgegenstellen) das der Tätigkeit entgegengestellte; attributum (attribuere) = das Zuerteilte
3) Oder Pronomen, Numerale und andere substantivische Ausdrücke